Ob ein Tee ein genussreiches Lebensmittel oder ein naturheilkundliches Arzneimittel ist, hängt u.a. vom Gehalt bestimmter Inhaltsstoffe ab: Arzneitees enthalten arzneilich wirksame Bestandteile, wie etwa ätherische Öle, oft in deutlich höherer Konzentration als Lebensmitteltees. So spielt etwa beim Pfefferminztee vor allem der Gehalt an Minzöl eine entscheidende Rolle bei der Abgrenzung zwischen Arznei- und Lebensmitteltee. Ein genauer Vergleich hierzu sowie Informationen zu weiteren Unterschieden der Teeprodukte finden sich im Folgenden.
Die Anforderungen an ein Arzneimittel — und damit auch an Arzneitees — sind gesetzlich geregelt. Für jede Arzneitee-Droge definiert das Europäische Arzneibuch den Wirkstoffgehalt, der zum Zeitpunkt der Abfüllung des Tees in die Verpackung mindestens enthalten sein muss (Wirkstoffmindestgehalt). Ausserdem ist in den Regularien festgelegt, für welchen Tee welche Pflanzenteile verwendet werden dürfen – und in welcher Form. Darüber hinaus sind pharmazeutische Hersteller verpflichtet, strenge Grenzwerte für mögliche Schadstoffe einzuhalten.
Tees, die als Genussmittel im Ladenregal stehen, müssen im Gegensatz zu Heiltees keine Arzneibuchqualität aufweisen. Lebensmitteltees dürfen neben der Teedroge ausserdem weitere Pflanzenteile enthalten. Zur Veranschaulichung: Bei einem Kamillentee, der als Arzneitee dient, dürfen ausschliesslich die Kamillenblüten verwendet werden, während bei einem Genusstee neben den Blüten auch Teile des Krauts enthalten sein können.
Für die Pfefferminze schreibt das Europäische Arzneibuch vor, dass die geschnittene Droge als Arzneitee mindestens 0,9 % ätherisches Öl enthalten muss. Für Lebensmittel- bzw. Genusstee hingegen sind lediglich 0,6 % ätherisches Öl vorgeschrieben.
Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei einem Tee um einen Arzneitee oder einen Lebensmitteltee handelt, sollten Sie die Verpackung aufmerksam unter die Lupe nehmen. Auf der Faltschachtel eines Arzneitees werden Sie immer die Kennzeichnung "Pflanzliches Arzneimittel" oder "Arzneitee" finden sowie eine Kennzeichnung “swissmedic”, welche die Genehmigung des Produktes durch die Schweizer Zulassungsbehörde nachweist. Bei Lebensmitteltees hingegen fehlen diese Kennzeichnungen.
Zu unserem Sortiment gehören:
Unsere Arzneitees und Lebensmitteltees (Wellnesstees sowie Kräutertees für Mutter- und Kind) erhalten Sie in Apotheken und Drogerien. Der Grund: Vor allem bei Arzneitees empfiehlt sich eine fachkundige Beratung. Die Fachkräfte in Apotheken und Drogerien sind speziell ausgebildet und verfügen auf Grundlage eines Studiums oder einer mehrjährigen Ausbildung über ein umfassendes pharmazeutisches Wissen. So können sie Ihnen dabei helfen, passend zu Ihren individuellen Beschwerden einen geeigneten Arzneitee zu finden.
Lebensmitteltees wie der Tee Sidroga® 7-Kräutertee, dienen in erster Linie Genuss und Wohlbefinden. Sie sind zudem eine wohlschmeckende Alternative zu Wasser, da sie sich dazu eignen, den Flüssigkeitshaushalt des Körpers auf einem gesunden Niveau zu halten.
Arzneitees hingegen werden zur Linderung von Beschwerden eingesetzt. So wird etwa der Sidroga® Magen-Darm Beruhigungstee bei Blähungen und Völlegefühl oder leichten Magen-Darm-Krämpfen und der Sidroga® Brust- und Hustentee N zur Schleimlösung und Reizlinderung bei erkältungsbedingtem Husten angewendet.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei Arzneitees um Arzneimittel, bei Lebensmitteltees um Lebensmittel. Daher müssen bei Arzneitees strengere gesetzliche Anforderungen hinsichtlich Herstellung und Lagerung zur Sicherstellung einer gleichbleibenden Arzneiteequalität erfüllt werden. So gibt es etwa bei der Herstellung strengere Vorgaben hinsichtlich Qualität und Reinheit der verwendeten Rohstoffe sowie umfassendere Qualitätskontrollen.
Die Teeprodukte unterscheiden sich auch in ihrer Zusammensetzung, konkret im Gehalt arzneilich wirksamer Bestandteile, denn bei Arzneitees gibt es verbindliche Regelungen hinsichtlich des Wirkstoffgehalts. Auch dies wird im Rahmen der Qualitätskontrollen geprüft.
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal: Arzneitees besitzen eine Packungsbeilage, in der neben anderen sicherheitsrelevanten Informationen Dosierungsangaben gemäss Anwendungsgebiet (Indikation) zu finden sind. Eine Zusammenfassung dieser Angaben ist ebenfalls auf den Umverpackungen abgedruckt. Bei Lebensmitteltees finden sich dort lediglich Zubereitungs- und Verzehrhinweise, eine Packungsbeilage haben diese Tees nicht. Kurzum: Arzneitees dienen aufgrund ihrer jeweiligen Heilwirkung zur Linderung bestimmter Beschwerden, die auf der Verpackung ausgewiesen werden. Bei Lebensmitteltees hingegen liegt der Fokus auf Geschmack, Genuss und Wohlbefinden. Deshalb sind sie ideal, um sich eine entspannte Auszeit mit einem wärmenden Getränk zu gönnen und Momente der Ruhe zu geniessen.

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